4 gute Gründe: Cannabis wird legal. Ein Überblick.

4 gute Gründe: Cannabis wird legal. Ein Überblick.

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Cannabisgesetz in Kraft getreten: Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Gebrauch von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert. Die Hintergründe dieser gesetzlichen Neuerung, die Ziele, die die Bundesregierung damit verfolgt, sowie die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen im Fokus. Ein erster Überblick.

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Da die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum nach Ansicht der Regierung an ihre Grenzen stößt, insbesondere angesichts des steigenden Trends bei jungen Menschen, ist der Cannabiskonsum für Erwachsene in Deutschland teillegalisiert worden. Allein im Jahr 2021 gaben mehr als vier Millionen Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland an, in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben.

Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, birgt häufig Gesundheitsrisiken, da es verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt enthalten kann, dessen Wirkstärke für Konsumenten schwer abzuschätzen ist.

Deshalb hat sich die Bundesregierung für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Das nun in Kraft getretene Gesetz basiert auf einem Eckpunktepapier mit zwei Säulen, das die Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, und für Landwirtschaft, Cem Özdemir, im April 2023 vorgestellt haben. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes.

Welche Ziele verfolgt das Gesetz?

Die Bundesregierung beabsichtigt:

  1. Den illegalen Cannabismarkt einzudämmen
  2. Die Qualität von Cannabis zu regulieren, um die Verbreitung von verunreinigten Substanzen zu verhindern und so zum verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen
  3. Mehr in Aufklärung und Prävention zu investieren
  4. Den Kinder- und Jugendschutz zu stärken

Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes? Nun dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder ab dem 1. Juli 2024 in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig. Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Wie soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden? Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Er wird zum Beispiel durch diese Elemente gewährleistet:

Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat. Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden. Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben. Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden. Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben. Es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige. Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären.

Wird überprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung in Deutschland hat? Ja. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten evaluiert wird. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, aber auch mit Blick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

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